Liebe Mitglieder
auf Grund der aktuellen Situation möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur Bundes- und Landeskaderathleten von der entsprechenden Erweiterung betroffen sind. Entscheidend ist, dass wir uns zum einen ausschließlich an den aktuellen und offiziellen Kaderlisten orientieren. Zum anderen muss für den Trainingsbetrieb der Landes- und Bundeskader auch ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegen.
Zugleich sind wir froh, dass es uns gelungen ist in Absprache mit den Ministerien eine Erweiterung für die Landeskader zu erreichen. In anderen Bundesländern (derzeit z.B. Sachsen, Thüringen oder BaWü) ist das nicht möglich! Wir weisen allerdings explizit darauf hin, dass Regionalkader, Vereinskader oder andere Stützpunktmannschaften keine Landeskader im Sinne der Verordnung sind und bitten um dringende Einhaltung der Regelung. „Trainingstourismus“ ins Ausland oder andere Bundesländer ist ebenfalls nicht möglich.
Wolfgang Weißmüller
Geschäftsführer
Bayerischer Skiverband e.V.