Durch die Umstellung von BLSV- zu DOSB-Lizenz fallen nun auch bayerische Lizenzinhaber unter die DSV Ausbildungskonzeption. Diese beinhaltet unter anderem Regelungen zur Fortbildungspflicht.
Wichtig: Auch wenn die DOSB-Lizenz noch gültig ist, wird die Fortbildungspflicht nach Ablauf der DSV-Card berechnet. Das ist auch dann so, wenn keine
DSV-Card beantragt wurde.
Somit gilt:
Alle 2 Jahre eine 2-tägige Fortbildung zur regulären Lizenzverlängerung

Hier der Link zur kompletten Information 

BSV Informationen zur Lizenzverlängerung (skidigital.bayern)

Die Lizenzen können nur online beim Deutschen Skiverband beantragt werden!

hier der Link

Deutscher Skiverband [DSV-Card Antrag]

Bei den Landratsämtern muss zusätzlich eine Erklärung für  zur Einreichung von DSOB Lizenzen mit abgegeben werden.

Recommend
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIN
  • Pinterest
Share
Tagged in
let elems = document.getElementsByClassName("evo_field_label"); for(var elem of elems) { elem.innerHtml = elem.innerHtml.replaceAll("\n","
"); }