Allgemeine Anmeldebedingung (AAB)
Stand: November 2023
1 Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit der Lehrgangsanmeldung bietet der Teilnehmer (evtl. dessen gesetzlicher Vertreter) dem Skiverband Bayerwald – Lehrwesen Ski Alpin (im Folgenden genannt SVBW) den Abschluss eines Lehrgangsteilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies erfolgt online unter www.skiverband-bayerwald.skidigital.bayern
1.2 Mit der Annahme durch den SVBW kommt der Lehrgangsteilnahme-Vertrag zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung beim SVBW. Über die Annahme der Anmeldung unterrichtet der SVBW den Teilnehmer durch die digitale Übermittlung einer Anmeldebestätigung per Email an die im Buchungsformular angegebene Email-Adresse des Teilnehmers. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch den SVBW gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Tagen widerspricht.
1.3. Der Teilnehmer ist somit der Vertragspartner des SVBW.
1.4. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Anmeldebedingungen des SVBW gelesen hat und in vollem Umfang verbindlich akzeptiert.
1.5 Bei jeder Maßnahme muss der Anmeldeschluss eingehalten werden, zudem kann jede Maßnahme vor Meldeschluss bereits ausgebucht sein.
2 Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die derzeitig gültigen Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen (Curriculum DSV) an.
2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen (Zulassungsvoraussetzungen) sind verpflichtend. Werden diese Voraussetzungen vom Teilnehmer nicht erfüllt, kann dieser noch bis zu Beginn des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
2.3 Für die Teilnahme an einem Lehrgang des SVBW besteht eine 100%ige Teilnahmepflicht an allen Tagen und Inhalten. Wenn der Teilnehmer die Gründe nicht selbst zu vertreten hat oder in besonders begründeten Fällen, kann auf Antrag eine Freistellung für max. einen Tag gewährt werden. Dieser Fehltag ist nach Vorgabe durch den SVBW bei einem bestimmten Lehrgang nachzuholen. Erst danach gilt der entsprechende Lehrgang als absolviert.
2.4 Bei 2 oder mehr Fehltagen, unabhängig von den Gründen, die zur Abwesenheit geführt haben, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.
3 Kosten und Zahlung
3.1 In der Lehrgangsausschreibung werden die Kosten für die Lehrgangsdurchführung (Lehrgangsgebühr) sowie die Zahlungsmodalitäten aufgeführt. Die Lehrgangsgebühr wird vom SVBW per SEPA-Lastschriftverfahren kurz vor oder nach dem Lehrgang eingezogen.
3.2 Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren. Hierüber ist er vom SVBW vor dem Lehrgang, spätestens aber bei der Lehrgangseröffnung, zu informieren.
3.3 Die im Zuge des Lehrgangs für den Teilnehmer anfallenden Nebenkosten (z.B. Liftpass, Verpflegung, Hotel, etc.) zahlt der Teilnehmer an den SVBW oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung.
3.4 Die Lehrgangsgebühr sowie Nebenkosten können in Ausnahmefällen auch per Überweisung auf das folgende Konto des Skiverband Bayerwald – Lehrwesen Ski Alpin übermittelt werden: Sparkasse Deggendorf, IBAN DE13 7415 0000 0420 7074 08; BIC BYLADEM1DEG
3.5 Um den Teilnahmekomfort so hoch und die Kosten für die Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, werden die Liftkarten teilweise durch den Lehrgangsleiter der jeweiligen Maßnahme besorgt und bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt. Diejenigen Teilnehmer, welche bereits im Besitz einer Liftkarte sind (z. B. Jahreskarte), müssen dies im Zuge der Onlineanmeldung angeben oder in kurzfristigen Fällen mit dem jeweiligen Lehrgangsleiter abklären, damit unnötige Mehrkäufe vermieden werden.
4 Rücktritt durch den Teilnehmer
4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn vom Lehrgang zurücktreten. Dies hat generell schriftlich per E-Mail beim Lehrgangsleiter zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die entsprechende Nachricht beim SVBW eingeht.
4.2 Tritt der Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.3 Im Falle des Nichterscheinens bzw. der verspäteten Anreise des Teilnehmers zum Lehrgang, was zum Ausschluss vom Lehrgang führt, jeweils aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.4 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, verlangt der SVBW angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich wie folgt:
– Rücktritt bis 22 Tage vor Lehrgangsbeginn: 10% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 21 Tage bis 7 Tage vor Beginn: 30% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 50% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 80% der Lehrgangsgebühr
Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren vollständig erstattet.
4.5 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn aus gesundheitlichen Gründen, verlangt der SVBW angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Zusammen mit der Abmeldung bzw. dem Rücktritt ist dem SVBW ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Gründe eine Teilnahme am gebuchten Lehrgang nicht gestatten. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich dann wie folgt:
– Rücktritt bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 0% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 10% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 20% der Lehrgangsgebühr
Legt der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Abmeldung kein ärztliches Attest im Original rechtzeitig vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.6 Bei Rücktritt vor dem Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren nicht eingezogen und es entstehen keine Kosten für den Teilnehmer.
4.7 Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, die Teilnahme am Lehrgang abbrechen, besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits geleisteter Zahlungen.
4.8 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer, im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen des SVBW, möglichst gering zu halten, empfiehlt der SVBW den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung.
4.9 Bei Buchung inkl. Übernachtung können Stornogebühren für das Hotel anfallen. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.
5 Rücktritt durch den Skiverband Bayerwald
5.1 Der Skiverband Bayerwald kann einen Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort verlegen, wenn
5.1.1 schlechte Schnee- bzw. Witterungsverhältnisse eine reguläre Lehrgangsdurchführung unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.
5.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für den Skiverband Bayerwald nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würde.
5.2 Für den Fall, dass die Absage durch den Skiverband Bayerwald erfolgt, werden die Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
5.3 Im Falle einer Lehrgangsabsage während eines laufenden Lehrgangs werden die anteiligen Lehrgangsgebühren zurückerstattet.
5.4 Der SVBW kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritt erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt, bzw. dem SVBW die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.
6 Teilnahmebestätigung
6.1 Am Ende eines Lehrgangs kann auf Wunsch des Teilnehmers eine Lehrgangsteilnahmebestätigung ausgestellt werden.
6.2 Bei Ausbildungslehrgängen wird eine Bestätigung der Teilnahme ausgestellt. Zudem erhalten Teilnehmer an Prüfungslehrgängen ein Prüfungszeugnis, welches als Bestätigung der Teilnahme gilt.
6.3 Bei Fortbildungs- und Prüfungslehrgängen werden die Daten der Teilnehmer automatisch durch den SVBW an den BSV sowie an den DSV-Cardservice übermittelt.
6.4 Die Lizenzen sind grundsätzlich beim DSV zu beantragen.
7 Leistungs- und Preisänderungen
7.1 Preisänderungen betreffen hauptsächlich Hotel und Liftkosten, welche sich saisonal ändern können. In Ausnahmefällen können jedoch auch die Lehrgangsgebühren dadurch betroffen sein.
7.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Lehrganges von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die vom SVBW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
8 Auswirkungen der Covid-19 Pandemie
Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie können an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung der Aus- und Fortbildungen im SVBW haben. Oberstes Ziel des SVBW ist es, den Gesundheitsschutz für Teilnehmer und Ausbilder bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Konkrete Maßnahmen des SVBW können die generelle Absage eines Lehrgangs (siehe Ziff. 5) bis hin zu Änderungen bzw. Einschränkungen bei der Durchführung von Lehrgängen bzw. einzelner Inhalte betreffen.
9 Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Der SVBW haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom SVBW oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der SVBW nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs. Eine weitergehende Haftung des SVBW findet nicht statt. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
10 Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass Fotos vom Teilnehmer, die im Zusammenhang mit der gebuchten Lehrgangsmaßnahme stehen im Internet, Printmedien usw. veröffentlicht werden dürfen.
11 Fahrgemeinschaften
Im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Durchführung unserer Lehrgangsmaßnahmen bitten wir um die Bildung von Fahrgemeinschaften, bzw. die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Organisation von Fahrgemeinschaften, bzw. den Kauf von Gemeinschaftstickets für öffentliche Verkehrsmittel, erhalten Sie als Teilnehmer vom jeweiligen Lehrgangsleiter, jeweils ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, eine Kontaktliste der Lehrgangsteilnehmenden mit Name, Vorname, Verein, E-Mail, Mobilnummer. Sofern Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten ablehnen, informieren sie bitte den Lehrgangsleiter im Zuge der Lehrgangsanmeldung bzw. bis spätestens 20 Tage vor Lehrgangsbeginn telefonisch oder per Email.
12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen – gleichgültig aus welchem Grund – unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Deggendorf.