Durch die Ausbildung zur DSV-Grundstufe und zum DSV-Instructor werden im Rahmen der Kooperation zwischen dem DSV und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) auch die Lizenzen Trainer-C Breitensport Ski Alpin und Trainer-B Breitensport Ski Alpin vergeben. Die DOSB-Lizenz wird zusammen mit der DSV Card über den DSV Card- und Lizenzservice ausgestellt.
In Bayern muss die DOSB-Lizenz in Papierform über den Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bis 01.03… eingereicht werden, um im Rahmen der Vereinspauschale bezuschusst zu werden.
Seit dem 01.07.2024 werden die DOSB-Lizenzen vom DSV-Card- und Lizenzservice per E-Mail versandt, um den Prozess schneller, effizienter und nachhaltiger zu gestalten.
Gültigkeiten der zu verlängernden Dokumente:
- DSV-Card: Gültig für 2 Jahre nach Teilnahme an einer zweitägigen Fortbildung.
- DOSB-Lizenz (Trainer B, C Breitensport): Grundsätzlich 4 Jahre gültig ab Lehrgangsdatum, wobei die Gültigkeit auf das Quartalsende datiert wird. Die Verlängerung ist nur bei Einhaltung der Fortbildungspflicht von 2 Jahren möglich.
- BLSV-Lizenzen (blaue DIN-A4 Lizenzen): Veraltet.
Während der Gültigkeit Ihrer Lizenzen können Sie diese durch Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme von mindestens 15 Unterrichtseinheiten verlängern. Alle vom Skiverband Bayerwald Lehrwesen Alpin offiziell ausgeschriebenen Lehrgänge von mindestens 2 Tagen Dauer können zur Verlängerung der Lizenzen und/oder der DSV-Card genutzt werden.
Vereinsfortbildungen
Vereinsfortbildung des Skiverbands Bayerwald
- Interne Vereinsfortbildungen: Vereine können interne Fortbildungen durchführen und Landesausbilder einsetzen. Diese müssen jedoch über den Regionalverband abgewickelt werden. Auch Ausbilder aus ganz Bayern mit Landeslehrteamstatus können eingesetzt werden.
- Ausbildungsgebühr: Die Gebühr beträgt pro Tag 200,00 € für einen Ausbilder und muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme vom Verein überwiesen werden. Der Verwendungszweck sollte „Vereinsfortbildung ‚Verein-… Fortbildungsdatum'“ lauten.
- Einsatz inaktiver Lehrteam-Mitglieder: Vereine dürfen Mitglieder des bestehenden, aber derzeit inaktiven Lehrteams für Fortbildungen einsetzen. Die Abrechnung erfolgt regulär über den Skiverband Bayerwald. Das Abrechnungsformular sowie die auszufüllende Excel-Tabelle findet ihr im Button.
- Teilnehmerzahl: Pro Verein können 8-10 Teilnehmer an der Fortbildung teilnehmen. Hierfür wird ein Ausbilder benötigt. Bei mehr Teilnehmern kann ein zusätzlicher Ausbilder gebucht werden.
- Keine Vereinsvermischungen: Momentan sind keine Vermischungen von Teilnehmern aus verschiedenen Vereinen vorgesehen.
- Kostengünstige Alternative: Vereine können die Ausbilder selbst kontaktieren, um kostengünstigere Fortbildungen nach eigenem Wunsch zu organisieren.
- Lizenzierte Übungsleiter: Sowohl lizenzierte Übungsleiter als auch unlizenzierte Teilnehmer dürfen an den Fortbildungen teilnehmen.
- Anmelde- und Genehmigungspflicht: Vereinsfortbildungen sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Bitte kontaktiert uns frühzeitig, wir beraten euch gerne.
- Vereinsfortbildungen: Diese finden jährlich statt und sind wichtig für die reguläre Lizenz Verlängerung. Daher sollte es immer ein 2 Tagesfortbildung sein. Die Lizenzen werden vom Übungsleiter selbst online beim DSV beantragt.
- Meldeliste: Die Liste wird vom Verein erstellt und online vom Skiverband Bayerwald an den Bayerischen Skiverband (BSV) gesendet. Die auszufüllende Excel-Tabelle findet ihr im Button.
Anmeldung an buero@skiverband-bayerwald.de
Übersicht zu den Ausbildungen
A-1 DSV Grundstufenausbildung
Hier gehts los mit der Ausbildung zum Trainer C Breitensport
Der Skiverband Bayerwald bietet eine vielfältige Auswahl an Trainings- und Prüfungslehrgängen, die Interessenten optimal auf die Trainer-C-Breitensport-Ausbildung vorbereiten. Neben den vorgeschriebenen 10 Pflichtskitagen empfehlen wir, zusätzliche Trainingstage zu nutzen, um die Skilehrer-Trainer-C-Lizenz erfolgreich zu erwerben und gute Noten zu erzielen.
Was lerne ich?
Der DSV Trainer-C Breitensport ist die erste Stufe im Ausbildungssystem der alpinen Skilehrerausbildung des DSV. Die Ausbildung umfasst:
- Theoretische Inhalte: Trainingslehre, Sportpsychologie, Risikomanagement, Ökologie, Methodik/Didaktik und mehr.
- Praktische Inhalte: Gestaltung von Skikursen für Anfänger und Fortgeschrittene.
- Methodisch-didaktische Ausbildung: Umfangreiche praktische Schulungen.
- Skitechnische Weiterbildung: Vertiefung der Skitechnik.
Der Trainer-C Breitensport deckt die ersten Könnenstufen der Skischüler ab, beginnend bei Einsteigern bis hin zu Fortgeschrittenen.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung zum Trainer-C Breitensport umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten und gliedert sich in folgende Module:
- Theoriemodul
- Trainingsmodul
- Prüfungsmodul
Die Teilnahme an jedem dieser Module ist Pflicht, um die Grundstufenausbildung zu erwerben. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Prüfung wird die Lizenz vergeben.
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
- Alter: Vollendung des 18. Lebensjahres im Jahr des Beginns der Ausbildung (Empfehlung).
- Erste-Hilfe-Kurs: Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe (9 Lerneinheiten), nicht älter als 2 Jahre.
- Erfahrung: Erfahrung in der sportlichen Arbeit im Verein.
- Skifahrerisches Können: Durchschnittliches skifahrerisches Können.
- Mitgliedschaft: Mitgliedschaft in einem Verein des Bayerischen Skiverbandes.
- Kompetenzbereich: Kenntnisse der Anforderungen im Kompetenzbereich Ski Alpin.
- Praktikum: Bestätigtes sportartspezifisches Praktikum im Verein (2 Tage).
Welches Material benötige ich?
- Helm
- Ski zur Lösung der Aufgabenstellungen bei Ausbildung und Prüfung:
- Allmountain oder RS Ski
- Radius von 15 bis 21 m
- Mittelbreite von ca. 70 bis 88 mm
- Guter Zustand und optimal präpariert
Die Ausbildungen des Deutschen Skiverbandes basieren auf den aktuellen Lehrschriften des DSV. Diese sind für Sie als angehenden Übungsleiter eine wichtige Grundlage und begleiten Sie auch während Ihrer späteren Tätigkeit im Verein.
Unbedingt vorhanden sein müssen:
- DSV Lehrplan Schneesport
- DSV Lehrplan Ski Alpin
- DSV Theorielehrbuch
Empfehlenswert als Unterstützung in der Ausbildung sowie später als Übungsleiter sind:
- Ringbuch „Unterrichten leicht gemacht“
- Ringbücher „Unterrichten leicht gemacht – Kinderski Unterricht“
A-2 DSV-Instructorausbildung
Fast hast du das Toplevel erreicht und trainierst nun für den Trainer A Breitensport Ski Alpin
Was lerne ich?
Der DSV Trainer-B Breitensport ist die zweite Stufe im System der alpinen Skilehrerausbildung. Die Ausbildung umfasst:
- Kenntnisse: Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Ski Alpin als Breitensport.
- Organisation: Aufbau, Gestaltung und Organisation von Breitensportgruppen, -kursen und -unterricht.
- Planung und Umsetzung: Zielgruppenorientierte Planung von Kursen, Training und Wettkämpfen sowie deren praktische Umsetzung.
- Skitechnische Weiterbildung: Vertiefung der Skitechnik.
Der Schwerpunkt der Ausbildung zum DSV-Instructor Alpin (Trainer-B Breitensport) liegt auf dem kompletten Skifahrer. Die sportlichen Aspekte des Skifahrens werden intensiviert, und die Demonstrationsfähigkeiten müssen variabler gezeigt werden. Methodisch sollte der Trainer auf Basis der DSV-Grundstufe Alpin (Trainer-C Breitensport) deutlich fortgeschrittenere Themen bearbeiten können. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenzen werden ebenfalls intensiviert.
Ablauf
Um den DSV-Instructor abzulegen, sind 60 Lerneinheiten (LE) erforderlich. Diese Bedingung wird durch den notwendigen Schneelehrgang mit Theorie und Prüfung, der 6 Tage dauert, erfüllt.
Der Trainer-B Breitensport bzw. DSV Instructor bildet die zweite Ausbildungsstufe und führt bei bestandener Prüfung zum international anerkannten IVSI Skilehrer.
Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
- Mitgliedschaft: Mitgliedschaft in einem Verein des BSV.
- Erste-Hilfe-Kurs: Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 2 Jahre).
- Alter: Vollendung des 17. Lebensjahres.
- Sportliches Können: Angemessenes sportliches Können in der Disziplin Ski Alpin.
- Leidenschaft: Spaß am Skifahren, Unterrichten und im Umgang mit anderen Menschen.
- Vorbildung: Gültige Grundstufe/Trainer C Breitensport.
- Anmeldung: Rechtzeitige Anmeldung.
Material
- Helm
- Ski zur Lösung der Aufgabenstellungen bei Ausbildung und Prüfung:
- Allmountain oder RS Ski
- Radius von 15 bis 21 m
- Mittelbreite von ca. 70 bis 88 mm
- Guter Zustand und optimal präpariert
Zum Heimstudium und als Grundlage für die Lehrgänge dient folgende Literatur:
- DSV Lehrplan Schneesport
- DSV Lehrplan Ski Alpin
- DSV Theorielehrbuch
- Ringheft „Unterrichten leicht gemacht“
Weitere Literatur siehe Ausschreibung. Bitte die angegebene Literatur im Voraus kaufen, da sie bei den Lehrgängen verwendet wird.
A-3 DSV Skilehrerausbildung
Fast hast du das Toplevel erreicht und trainierst nun für den Trainer A Breitensport Ski Alpin
Übersicht zu den Fortbildungen
B-1 allgemeine Fortbildungslehrgänge
B-2 Sonderfortbildungslehrgänge
Jeder der sich in einem speziellen Skisektor abseits des normalen Skikursprogramms weiterentwickeln möchte, für den sind die hier folgenden Sonderlehrgänge genau das Richtige. Diese Maßnahmen eignen sich ideal um sich speziell auf den Instructorlehrgang vorzubereiten und dadurch ein vielseitiger Skifahrer zu werden. Alle Sonderfortbildungslehrgänge können wie unter B beschrieben ebenfalls zur Verlängerung der Lizenzen sowie der DSV-Card verwendet werden.
B-3 Forum für Jugendwarte und Nachwuchstrainer:innen
Ziel dieser Lehrgänge ist es, Vereinstrainer zu gewinnen, die sich für den rennsportorientierten Skilauf interessieren und sich in diesem Bereich weiterbilden möchten. Alle aufgeführten Vereinstrainerfortbildungen können, wie unter Abschnitt B beschrieben, zur Verlängerung der Lizenzen sowie der DSV-Card genutzt werden. Auch ehemalige Skirennläufer/innen und interessierte Vereinsmitglieder ohne bisherige Qualifizierung oder Lizenz können sich für diese Lehrgänge anmelden. Diese Lehrgänge werden finanziell durch den SVBW unterstützt.
Dreitägige Fortbildung
Du hast die Verlängerung übersehen? Jetzt hast du folgende Möglichkeit:
Off-Snow Tag Saison 2024/2025 (Pilotprojekt)
Ein paar wichtige Hinweise vorab:
In der Saison 2024/2025 ist es möglich, einen eintägigen Off-Snow-Fortbildungstag in Kombination mit einem zweitägigen Schneelehrgang als dreitägige Fortbildung zur Lizenzverlängerung zu besuchen. Das Kombiangebot kann nur jedes zweite Mal zur Verlängerung/Reaktivierung genutzt werden.
Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt. Ob das Projekt in den nächsten Jahren weitergeführt wird, entscheidet der DSV-Ausschuss Bildung nach einer Evaluation des Piloten.
Die Teilnahme an einem Off-Snow-Fortbildungstag (8UE) kann zur Verlängerung/Reaktivierung einer Lizenz anerkannt werden, wenn:
- Der Off-Snow-Fortbildungstag durch den Bayerischen Skiverband oder einen Regionalverband ausgeschrieben wurde.
- Eine zweitägige Fortbildung im Schnee (absolviert über Regional-, Landesverband oder DSV) innerhalb derselben Saison (01.08.2024 – 31.07.2025) absolviert wurde.
Weitere Anmerkungen:
- Eine Anmeldung zum Off-Snow-Fortbildungstag ist auch ohne zusätzlichen zweitägigen Schneelehrgang möglich, dient allerdings nicht der Lizenzverlängerung.
- Eine Addition von zwei eintägigen Maßnahmen ist nicht möglich.
- Eine dreijährige Verlängerung mit der Kombilösung (analog zu einer dreitägigen Fortbildung auf Schnee) ist lediglich für Übungsleiter mit der Ausbildungsstufe DSV-Grundstufe oder DSV-Instructor möglich. Ein DSV-Skilehrer erhält damit gemäß den regulären Verlängerungsregelungen lediglich zwei Jahre.
Die angebotenen Fortbildungslehrgänge sind für alle Lizenzinhaber gedacht, die ihr skifahrerisches Wissen und Können auffrischen, neue Impulse erhalten und ihre Lizenzen oder ihre DSV-Card verlängern möchten.
Bitte beachten Sie, dass dreitägige Fortbildungen gesondert ausgeschrieben sind.
Die Lehrgänge sind online im Eventkalender zu finden.
Nachwuchsgruppe
Allgemeine Information
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Allgemeine Anmeldebedingungen (AAB)
Allgemeine Anmeldebedingung (AAB)
Stand: November 2024
1 Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit der Lehrgangsanmeldung bietet der Teilnehmer (evtl. dessen gesetzlicher Vertreter) dem Skiverband Bayerwald – Lehrwesen Ski Alpin (im Folgenden genannt SVBW) den Abschluss eines Lehrgangsteilnahme-Vertrages verbindlich an. Dies erfolgt online unter www.skiverband-bayerwald.skidigital.bayern
1.2 Mit der Annahme durch den SVBW kommt der Lehrgangsteilnahme-Vertrag zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung beim SVBW. Über die Annahme der Anmeldung unterrichtet der SVBW den Teilnehmer durch die digitale Übermittlung einer Anmeldebestätigung per Email an die im Buchungsformular angegebene Email-Adresse des Teilnehmers. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch den SVBW gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Tagen widerspricht.
1.3. Der Teilnehmer ist somit der Vertragspartner des SVBW.
1.4. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Anmeldebedingungen des SVBW gelesen hat und in vollem Umfang verbindlich akzeptiert.
1.5 Bei jeder Maßnahme muss der Anmeldeschluss eingehalten werden, zudem kann jede Maßnahme vor Meldeschluss bereits ausgebucht sein.
2 Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die derzeitig gültigen Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen (Curriculum DSV) an.
2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen (Zulassungsvoraussetzungen) sind verpflichtend. Werden diese Voraussetzungen vom Teilnehmer nicht erfüllt, kann dieser noch bis zu Beginn des Lehrgangs von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
2.3 Für die Teilnahme an einem Lehrgang des SVBW besteht eine 100%ige Teilnahmepflicht an allen Tagen und Inhalten. Wenn der Teilnehmer die Gründe nicht selbst zu vertreten hat oder in besonders begründeten Fällen, kann auf Antrag eine Freistellung für max. einen Tag gewährt werden. Dieser Fehltag ist nach Vorgabe durch den SVBW bei einem bestimmten Lehrgang nachzuholen. Erst danach gilt der entsprechende Lehrgang als absolviert.
2.4 Bei 2 oder mehr Fehltagen, unabhängig von den Gründen, die zur Abwesenheit geführt haben, muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.
3 Kosten und Zahlung
3.1 In der Lehrgangsausschreibung werden die Kosten für die Lehrgangsdurchführung (Lehrgangsgebühr) sowie die Zahlungsmodalitäten aufgeführt. Die Lehrgangsgebühr wird vom SVBW per SEPA-Lastschriftverfahren kurz vor oder nach dem Lehrgang eingezogen.
3.2 Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren. Hierüber ist er vom SVBW vor dem Lehrgang, spätestens aber bei der Lehrgangseröffnung, zu informieren.
3.3 Die im Zuge des Lehrgangs für den Teilnehmer anfallenden Nebenkosten (z.B. Liftpass, Verpflegung, Hotel, etc.) zahlt der Teilnehmer an den SVBW oder den entsprechenden Dienstleister gemäß den Vorgaben aus der Ausschreibung.
3.4 Die Lehrgangsgebühr sowie Nebenkosten können in Ausnahmefällen auch per Überweisung auf das folgende Konto des Skiverband Bayerwald – Lehrwesen Ski Alpin übermittelt werden: Sparkasse Deggendorf, IBAN DE13 7415 0000 0420 7074 08; BIC BYLADEM1DEG
3.5 Um den Teilnahmekomfort so hoch und die Kosten für die Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, werden die Liftkarten teilweise durch den Lehrgangsleiter der jeweiligen Maßnahme besorgt und bei Lehrgangsbeginn ausgehändigt. Diejenigen Teilnehmer, welche bereits im Besitz einer Liftkarte sind (z. B. Jahreskarte), müssen dies im Zuge der Onlineanmeldung angeben oder in kurzfristigen Fällen mit dem jeweiligen Lehrgangsleiter abklären, damit unnötige Mehrkäufe vermieden werden.
4 Rücktritt durch den Teilnehmer
4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn vom Lehrgang zurücktreten. Dies hat generell schriftlich per E-Mail beim Lehrgangsleiter zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die entsprechende Nachricht beim SVBW eingeht.
4.2 Tritt der Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.3 Im Falle des Nichterscheinens bzw. der verspäteten Anreise des Teilnehmers zum Lehrgang, was zum Ausschluss vom Lehrgang führt, jeweils aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.4 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, verlangt der SVBW angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich wie folgt:
– Rücktritt bis 22 Tage vor Lehrgangsbeginn: 10% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 21 Tage bis 7 Tage vor Beginn: 30% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 50% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 80% der Lehrgangsgebühr
Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren vollständig erstattet.
4.5 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn aus gesundheitlichen Gründen, verlangt der SVBW angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Zusammen mit der Abmeldung bzw. dem Rücktritt ist dem SVBW ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Gründe eine Teilnahme am gebuchten Lehrgang nicht gestatten. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich dann wie folgt:
– Rücktritt bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 0% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 10% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 20% der Lehrgangsgebühr
Legt der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Abmeldung kein ärztliches Attest im Original rechtzeitig vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.6 Bei Rücktritt vor dem Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren nicht eingezogen und es entstehen keine Kosten für den Teilnehmer.
4.7 Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, die Teilnahme am Lehrgang abbrechen, besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits geleisteter Zahlungen.
4.8 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer, im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen des SVBW, möglichst gering zu halten, empfiehlt der SVBW den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung.
4.9 Bei Buchung inkl. Übernachtung können Stornogebühren für das Hotel anfallen. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.
5 Rücktritt durch den Skiverband Bayerwald
5.1 Der Skiverband Bayerwald kann einen Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Lehrgangsort verlegen, wenn
5.1.1 schlechte Schnee- bzw. Witterungsverhältnisse eine reguläre Lehrgangsdurchführung unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.
5.1.2 die Durchführung des Lehrgangs für den Skiverband Bayerwald nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würde.
5.2 Für den Fall, dass die Absage durch den Skiverband Bayerwald erfolgt, werden die Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
5.3 Im Falle einer Lehrgangsabsage während eines laufenden Lehrgangs werden die anteiligen Lehrgangsgebühren zurückerstattet.
5.4 Der SVBW kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritt erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt, bzw. dem SVBW die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.
6 Teilnahmebestätigung
6.1 Am Ende eines Lehrgangs kann auf Wunsch des Teilnehmers eine Lehrgangsteilnahmebestätigung ausgestellt werden.
6.2 Bei Ausbildungslehrgängen wird eine Bestätigung der Teilnahme ausgestellt. Zudem erhalten Teilnehmer an Prüfungslehrgängen ein Prüfungszeugnis, welches als Bestätigung der Teilnahme gilt.
6.3 Bei Fortbildungs- und Prüfungslehrgängen werden die Daten der Teilnehmer automatisch durch den SVBW an den BSV sowie an den DSV-Cardservice übermittelt.
6.4 Die Lizenzen sind grundsätzlich beim DSV zu beantragen.
7 Leistungs- und Preisänderungen
7.1 Preisänderungen betreffen hauptsächlich Hotel und Liftkosten, welche sich saisonal ändern können. In Ausnahmefällen können jedoch auch die Lehrgangsgebühren dadurch betroffen sein.
7.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich des Lehrganges von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die vom SVBW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
8 Auswirkungen der Covid-19 Pandemie
Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie können an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung der Aus- und Fortbildungen im SVBW haben. Oberstes Ziel des SVBW ist es, den Gesundheitsschutz für Teilnehmer und Ausbilder bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Konkrete Maßnahmen des SVBW können die generelle Absage eines Lehrgangs (siehe Ziff. 5) bis hin zu Änderungen bzw. Einschränkungen bei der Durchführung von Lehrgängen bzw. einzelner Inhalte betreffen.
9 Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Lehrgang teil. Der SVBW haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Lehrgang bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht vom SVBW oder seinen Leistungsträgern verschuldet sind. Weiterhin haftet der SVBW nur für die ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs. Eine weitergehende Haftung des SVBW findet nicht statt. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
10 Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass Fotos vom Teilnehmer, die im Zusammenhang mit der gebuchten Lehrgangsmaßnahme stehen im Internet, Printmedien usw. veröffentlicht werden dürfen.
11 Fahrgemeinschaften
Im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Durchführung unserer Lehrgangsmaßnahmen bitten wir um die Bildung von Fahrgemeinschaften, bzw. die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Organisation von Fahrgemeinschaften, bzw. den Kauf von Gemeinschaftstickets für öffentliche Verkehrsmittel, erhalten Sie als Teilnehmer vom jeweiligen Lehrgangsleiter, jeweils ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn, eine Kontaktliste der Lehrgangsteilnehmenden mit Name, Vorname, Verein, E-Mail, Mobilnummer. Sofern Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten ablehnen, informieren sie bitte den Lehrgangsleiter im Zuge der Lehrgangsanmeldung bzw. bis spätestens 20 Tage vor Lehrgangsbeginn telefonisch oder per Email.
12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen – gleichgültig aus welchem Grund – unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Deggendorf.
14 Datensicherheit und Datenschutz
Der Skiverband Bayerwald als verantwortliche Stelle, erhebt, speichert, übermittelt und verändert zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes, speziell zur Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Lehrgangsmaßnahmen.
Eine Datenübermittlung an Dritte soweit außerhalb der Verbände und des BSV und DSV, findet nicht statt.
Nach dem Abschluss einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit ihre Speicherung nicht entsprechend organisatorischen oder sonstigen gesetzlichen Gründen vorgeschrieben ist.
Weiteres regelt die Datenschutzerklärung des Skiverband Bayerwald, welche unter
www.skiverband-bayerwald.de einsehbar ist.