Rücktritt durch den Teilnehmer
1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn vom Lehrgang zurücktreten. Dies hat generell schriftlich per E-Mail beim Lehrgangsleiter zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die entsprechende Nachricht beim SVBW eingeht.
2 Tritt der Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
3 Im Falle des Nichterscheinens bzw. der verspäteten Anreise des Teilnehmers zum Lehrgang, was zum Ausschluss vom Lehrgang führt, jeweils aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, verlangt der SVBW angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich wie folgt:
– Rücktritt bis 22 Tage vor Lehrgangsbeginn: 10% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 21 Tage bis 7 Tage vor Beginn: 30% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 50% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 80% der Lehrgangsgebühr
Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren vollständig erstattet.
5 Im Falle einer Abmeldung bzw. des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn aus gesundheitlichen Gründen, verlangt der SVBW angemessenen Ersatz für die Lehrgangsvorbereitung und für die Aufwendungen des Verbandes. Zusammen mit der Abmeldung bzw. dem Rücktritt ist dem SVBW ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Gründe eine Teilnahme am gebuchten Lehrgang nicht gestatten. Die Rücktrittsgebühren errechnen sich dann wie folgt:
– Rücktritt bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 0% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 6 Tage bis 3 Tage vor Beginn: 10% der Lehrgangsgebühr
– Rücktritt 2 Tage vor Lehrgangsbeginn: 20% der Lehrgangsgebühr
Legt der Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Abmeldung kein ärztliches Attest im Original rechtzeitig vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6 Bei Rücktritt vor dem Meldeschluss werden die Lehrgangsgebühren nicht eingezogen und es entstehen keine Kosten für den Teilnehmer.
7 Muss der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus Gründen, die der SVBW nicht zu vertreten hat, die Teilnahme am Lehrgang abbrechen, besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits geleisteter Zahlungen.
8 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer, im Falle eines Lehrgangsrücktritts bei Lehrgängen des SVBW, möglichst gering zu halten, empfiehlt der SVBW den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung.
9 Bei Buchung inkl. Übernachtung können Stornogebühren für das Hotel anfallen. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.